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Gaststättengewerbe - Anzeige


Mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder Speisen muss ein Gaststättengewerbe, auch wenn dies von kurzer Dauer ist, der zuständigen Stelle angezeigt werden.

  • In Niedersachsen ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig.
  • Die Anzeige eines Gaststättenbetriebes ist grundsätzlich 4 Wochen vor Aufnahme des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise

Wer eine Gaststätte eröffnen will, muss dies vier Wochen vor der Eröffnung bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. Sofern auch Alkohol verkauft werden soll, muss der Anzeige ein aktuelles Führungszeugnis und ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug, alternativ eine behördliche Bescheinigung über die Zuverlässigkeit, beigefügt werden.

Die Anzeige ist auch dann vorzunehmen, wenn die Gewerbeausübung nur für kurze Dauer erfolgt (z.B. der Bratwurststand auf dem Flohmarkt, die Bierbude beim Schützenfest, der Verkauf der Hochzeitssuppe beim Herbstmarkt). Bei der Abgabe von Alkohol sind ebenfalls die oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Wenn die Anzeige ohne die erforderlichen Unterlagen eingeht, werden diese von der Samtgemeinde Meinersen von Amts wegen beantragt und die Kosten der/dem Gewerbetreibenden in Rechnung gestellt. Es ist nicht ausreichend, die Quittung über die erfolgte Beantragung vorzulegen.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen zur Lebensmittelüberwachung- auch bei Veranstaltungen nur von kurzer Dauer.

Den Beginn eines stehenden Gewerbes (hier: Gaststättengewerbe) müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. 

Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. 

Melden Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführende Gesellschafterin oder als geschäftsführender Gesellschafter oder als gesetzliche Vertretung an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. 

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Kommen Sie persönlich vorbei, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. 

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt,  sowie die zuständigen Behörden für die Bauaufsicht, dem immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung und die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung weiter.

Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Die Gemeinde, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich der Betrieb aufgenommen werden soll.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass)

Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Antragsteller nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt

Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist

Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt

Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister) oder

Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages)

Ergänzende Angaben für die Anzeige im Gaststättengewerbe:

In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift der Betreiberin oder des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.

Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen, siehe im Folgenden:

  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

- Bevor Sie den Betrieb eines Gaststättengewerbes aufnehmen dürfen, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vorher anzeigen.

- Die Behörde kann einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der Frist für die Betreiberin oder den Betreiber nicht zumutbar ist.

Anzeigefrist: 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit

Bei persönlicher Vorsprache und Vollständigkeit: ggf. sofort 

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung und Vollständigkeit: zügig, sofern das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

  • Formulare: Anzeige eines Gaststättengewerbes (siehe Dokumente)
  • Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige, unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2, erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen erstattet wird und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen.
  • Onlineverfahren möglich: ja (z.Zt. nur postalisch, per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt während der Sprechzeiten möglich)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Die Anmeldung eines Gaststättengewerbes ist z.Zt. postalisch, per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt während der Sprechzeiten möglich.

Bitte verwenden Sie dazu das Dokument "Anzeige eines Gaststättengewerbes" und denken Sie daran, die benötigten Unterlagen mitzusenden, bzw. bei einem persönlichen Termin mitzubringen.

Einen persönlichen Termin können Sie kurzerhand im Portal über die Online-Terminvergabe direkt buchen.

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.